Mit voller Härte in die Luft

Von der Bundesregierung tun es die Kanzlerin, der Justiz- und natürlich der Innenminister, NRW-Ministerpräsidentin Kraft tut es und gefühlt jeder zweite Politiker tut es ebenfalls. Sie fordern mal wieder, dass der Rechtsstaat mit „voller Härte“ auf die Ereignisse in Köln reagieren müsse.


Sogar die GRÜNEN fordern: „Die Straftaten müssen aufgeklärt, Täter ermittelt und mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen werden.“

Volle Härte klingt gut. Martialisch. Dem Bösen eins voll in die Fresse. Aufräumen. Zuschlagen.

Boxer kennen das Problem, wenn sie mit voller Härte am Gegner vorbei schlagen. Das tut höllisch weh. Mit etwas Glück zerrt man sich nur, mit Pech renkt man sich dabei die Schulter aus. Der Gegner lacht sich darüber schlapp und haut einem seinerseits im Idealfall voll auf die Zwölf. Knockout. Das Gelaber von der vollen Härte des Rechtsstaats oder wahlweise des Gesetzes, ist nicht anderes als wohlfeiles, populistisches Gequatsche zur Besänftigung der aufgrund des staatlichen Versagens um die eigene Sicherheit besorgten Bürgers. Da sieht man vor seinem geistigen Auge schon Nick Tschiller in voller Kampfmontur mit der Panzerfaust über die Domplatte fegen.

Schlag in die Luft

Nur mit der Realität hat das nichts zu tun. Die geforderte Härte wird im Fall der Kölner Vorfälle vermutlich genauso ein Schlag in die Luft werden, wie in manch anderen Verfahren, in denen ebenfalls reflexartig Härte gefordert wurde.

Bevor der Rechtsstaat hart „zuschlagen“ könnte, müsste er erst einmal nicht nur die Tatverdächtigen identifizieren, sondern auch deren jeweiligen individuellen Tatbeitrag ermitteln, handfeste Beweise finden, Anklage erheben und dann abwarten, was von alledem sich in einer Hauptverhandlung beweisen lässt.

Nun sollen zwar ca. 31 Verdächtige ( angeblich unter diesen, neun Algerier, acht Marokkaner, vier Syrer, fünf Iraner, ein Iraker, ein Serbe, ein Amerikaner und zwei Deutsche) identifiziert worden und zwei dringend Tatverdächtige  festgenommen worden sein. Aber ob es da auch zu einer Verurteilung  mit dem geforderten Härtegrad kommen wird, steht in den Sternen.

Das wird aus verschiedenen Gründen nicht ganz einfach werden, falls es überhaupt gelingt.  Die einzelnen Straftaten wurden jeweils aus einer Menge heraus begangen, die sich ihrerseits in der Masse einer noch größeren Menge befand. Dass beobachtende Polizeibeamte – eingreifen konnten sie ja angeblich nicht – da großartig auf einzelne Täter geachtet haben können, ist unwahrscheinlich. Vielleicht helfen da noch Smartphone-Videos. Das wird man sehen.

Und ob es mit den Opfern der diversen Straftaten als Zeugen besser aussieht, bezweifle ich ebenfalls. Und das aus mehreren Gründen:

Adrenalin

Die Zeuginnen und Zeugen, die vermutlich keine stresserprobten MEK-Mitglieder waren, befanden sich zum Zeitpunkt der Taten in einem Ausnahmezustand. Wenn es so sein sollte, dass selbst erfahrene Polizeibeamte an diesem Abend Tote und Verletzte fürchteten, dann wird das für die normalen Menschen nicht viel anders gewesen sein. Hin und her geschubst, geschlagen, angefasst, beklaut, sexuellen Übergriffen ausgesetzt, da bleibt kein Mensch cool. Da steigt Panik hoch, da rennt man um sein Leben, da ist der Körper vollgepumpt mit Adrenalin. Das hilft zwar unbedingt dabei aus der Notsituation heraus zu fliehen, es beeinträchtigt aber auch die Wahrnehmung und insbesondere auch die spätere Erinnerung an die ursprüngliche Wahrnehmung.

Dass dazu auch noch alle Zeuginnen und Zeugen – bis auf die Polizeibeamten – ausgerechnet in der Silvesternacht keinen Alkohol getrunken haben, ist auch nicht sehr wahrscheinlich. Auch der Alkohol  beeinflusst sowohl die ursprüngliche Wahrnehmung als auch die spätere Erinnerung. Wer schon mal einen alkoholbedingten Filmriss hatte, wird sich erinnern, dass er sich am nächsten Morgen an nichts erinnern konnte und sich vielleicht fragte, wer dieser fremde Mensch da im Bett ist.

Dazu kommt eine eher schlechte Sicht bei Nacht im unübersichtlichen Getümmel. Selbst wenn man den oder die Täter für einen Moment gesehen hat, wird es schwierig werden, den einzelnen die jeweiligen Tatbeiträge richtig zuzuordnen. Das kennt man von jeder Diskoschlägerei. Da sind ähnliche Tumultlagen nicht ungewöhnlich und auch da haut die Faust des Rechtsstaats oft genug ins Leere. Oft genug hat man auch da Fotos von den Beteiligten, aber im Nachhinein ist es häufig so, dass die Zeugen die dort Abgebildeten nicht mehr einem konkreten Tathergang zuordnen können. Was soll man tun, wenn man die Tat dem Einzelnen nicht nachweisen kann? Unschuldige verurteilen? Das wäre dann die Härte des Unrechtsstaats.

Erinnern ist aktiv

Ein weiteres Problem ist das der Erinnerung und der auf dieser Erinnerung beruhenden Aussagen. Die Erinnerung ist ein leicht zu erschütterndes, unbewusst oder bewusst beeinflussbares, höchst unsicheres Beweismittel. Im letzten SPIEGEL gab es dankenswerterweise endlich einmal eine Titelstory über dieses Thema. Ich hatte das Thema auch bereits mehrfach erörtert . Leider haben die wissenschaftlichen Erkenntnisse noch nicht Eingang in die polizeiliche Praxis gefunden, was aufgrund mindestens ungeschickter Vernehmungen immer wieder zu unabsichtlich falschen Erinnerungen führt.

Wenn es stimmt, dass im Kölner Fall viele Frauen in den Gesprächen erst auf ausdrückliche Nachfrage der Beamten hin angaben, dass sie auch „angefasst“ worden seien, dann sollte das durchaus skeptisch machen. Bevor sich jetzt wieder ein großer Shitstorm über mich ergießt, möchte ich gerne ausführlich erklären, warum ich das so sehe.

False-Memory

Wenn eine Zeugin sexuell belästigt oder gar misshandelt wurde und ihr im Zusammenhang mit diesem schweren Übergriff das Handy geklaut wird, dann wird diese Zeugin, sofern ihr ihr Smartphone nicht wichtiger ist, als ihr Körper oder ihr Leben, vermutlich den Schwerpunkt des Angriffs gegen sie in der sexuellen Handlung sehen. Bei einer Anzeigeerstattung kann man daher eigentlich erwarten, dass sie nicht nur von sich aus den Diebstahl ihres Smartphones anzeigt, sondern im freien Bericht über das Gesamtgeschehen auch von den Missbrauchshandlungen spricht. Tut sie das aber erst, nachdem ein Polizeibeamter sie gefragt hat, ob der Täter sie auch sexuell belästigt hat, könnte es sich durchaus auch um eine unbewusst verfälschte Erinnerung der Zeugin handeln.

Denken Sie bitte nicht, ich würde diese Zeuginnen jetzt einer Lüge bezichtigen oder die Polizeibeamten des Soufflierens von Aussagen. Das mache ich ganz bestimmt nicht. Dieses blöde Phänomen, eine Erinnerung im Gehirn – auch von Seiten des Polizeibeamten unbeabsichtigt – erst durch eine vielleicht ganz harmlose Frage erst zu erzeugen, ist unter Fachleuten seit langem bekannt. Das Gehirn will gefallen, es bemüht sich, die Frage wie erwünscht zu beantworten und angesichts der Frage vermutet es, dass er nur etwas vergessen hat, dass es nun aus seinem Fundus „auffüllt“. Zu diesem Fundus kann auch etwas selbst gar nicht erlebtes gehören. Diese Erinnerung wird dann vom Gehirn aber blöderweise so behandelt wie eine „echte“ Erinnerung, d.h. die Zeugen sagen aus ihrer Sicht die reine Wahrheit, obwohl ihre Aussage nicht mit dem tatsächlichen Geschehen übereinstimmt. Das ist dann der False-Memory-Effekt. Den gibt es erstaunlicherweise sogar bei falschen Geständnissen. Das bedeutet nun keineswegs, dass es in Köln keine Opfer gegeben haben soll. Die gab es ganz sicher. Und gerade deshalb ist eine sorgfältige Vernehmung der Opfer unter Berücksichtigung der ganzen Risiken und Nebenwirkungen des Mediengetöses auch so wichtig, um später verwertbare Aussagen zu haben.

Kollektive Erinnerungen

Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang nämlich  die breite Berichterstattung über die Ereignisse, die nahezu zwangsläufig zu einer Ab- und Angleichung der einzelnen Erinnerungen im Sinne einer Kollektiverinnerung führen werden. Hier wäre es ganz wichtig, die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen nicht nur schnell von erfahrenen Vernehmungsbeamten aufnehmen zu lassen – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes – am besten durch Videoaufzeichnung. Leider wird von dieser in England z.B. gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeit bei uns nur ganz selten Gebrauch gemacht. Das wäre dann was, was z.B. Herr Maas mal machen könnte, aber nicht tut.

Erinnerungen verändern sich jedes Mal, wenn sie abgerufen werden. Das ist eben kein Film, der irgendwo im Gehirn abgespeichert wird und höchstens an Brillianz und Tonqualität verliert, bezüglich des Inhalts aber gleich bleibt, sondern bei jedem Erinnern ein kreativer Akt des Gehirns, das sich die Bestandteile der Erinnerung aus den unterschiedlichsten Ecken des Gehirns zusammenklaubt, einen neuen „Film“ schneidet und dann auch jeweils wieder in einzelnen Schnippseln abspeichert. Das ist auch der Grund des Anglerlateins, bei dem der geangelte Fisch bei jedem neu Erzählen immer länger wird. Und vor diesem Phänomen sind auch Polizeibeamte nicht gefeit, die haben auch kein anderes Hirn und auch die reden untereinander, mit der Presse und natürlich auch mit diversen Beteiligten über den Einsatz.

Besonders fatal sind da auch die Kontakte einzelner Zeugen, ob Polizeibeamte oder nicht, mit Reportern verschiedener Medien. Nichts gegen Reporter, die machen auch nur ihren Job. Allerdings sind gerade „Sensations“-Reporter keine Strafverfolger und auch weniger an echten Erinnerungen, als viel mehr an spektakulären Aussagen für eine gut zu verkaufende Story interessiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese weitere – noch sensationellere – Erinnerungen durch suggestive Befragungen fabrizieren könnten, ist leider hoch. Ob die von einem Beamten kolportierten Sätze: „Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen.“ tatsächlich so von einem Syrer geäußert worden sind, darf man bezweifeln. Der Satz kommt einem so wahnsinnig bekannt vor. Aber wer weiß das schon. Kann sein, muss aber nicht. Wenn es so war, dann hätte der „Syrer“ jedenfalls ganz schnell perfektes Deutsch gelernt. Kann ja sein. Ob derjenige, der den Satz geäußert hat, überhaupt etwas kriminelles getan hat, war dem Bericht nicht zu entnehmen.

Unterm Strich kann es also sehr schwierig werden, die Täter die Härte des Rechtsstaats spüren zu lassen.

Klare Worte statt Tabus

Wenn diejenigen mit Regierungsverantwortung etwas mehr tun wollen, als die Wahlgemeinde mit markigen Worten bei der Stange zu halten, dann könnten sie das durchaus mal mit konkreten Maßnahmen versuchen. Mir wäre nämlich lieber, wenn man die geforderte Härte im Nachhinein gar nicht bräuchte, indem man solche Taten künftig mal ernsthaft zu verhindern versucht.

Wenn Bundesinnenminister de Maizière klare Worte statt Tabus fordert, dann könnte er schon einmal damit anfangen zu erklären, warum die Bundespolizei nicht mit einer ausreichenden Zahl von Beamten aufgestockt wurde, wenn ein großer Teil der Beamten schon vom Bahnhof aus an die Grenzen beordert wird, um dort neue, mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigende Aufgaben zu übernehmen. Die Anzahl der dem Bundesinnenminister unterstehenden Bundespolizisten war offenbar nicht ausreichend, um die Übergriffe im Bahnhofsbereich zu verhindern. Nach Angaben der GdP fehlen alleine im Verantwortungsbreich des Bundesinnenministers rund 3600 Beamte. Vielleicht wird er uns aber lieber erneut erklären, Teile seiner Antwort könnten die Bevölkerung verunsichern.

Aus dem dem NRW-Innenministerium unterstehenden Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) wurde der Kölner Polizei die bereits im Vorfeld angeforderte Unterstützung versagt. Da sollte man sich als Innenminster auch erst mal an die eigene Nase packen, bevor man andere kritisiert.

Die Versetzung des Kölner Polizeipräsidenten durch Innenminister Jäger war sicherlich unvermeidbar, aber warum wird wieder nur ein Subalterner als Sündenbock in die Wüste geschickt? Hat der Innenminster so gar keine Schuld an dem Desaster?

Die Forderung nach einer besseren personellen und materiellen Ausstattung der Polizei und der Justiz, die seit Jahren verweigert oder nur unzureichend umgesetzt wird, werde ich jetzt so lange wiederholen, bis es da eine befriedigende Antwort gibt.

Man mag sich – trotz aller Beteuerungen aller Innenminister – gar nicht vorstellen, was in Köln oder auch am Brandenburger Tor geschehen wäre, wenn sich dort ein Terroranschlag ereignet hätte, den ich ernsthaft für Silvester befürchtet hatte. Wenn jemand statt einer Silvesterrakete eine Handgranate oder gar einen Sprengstoffgürtel gezündet hätte und es Tote gegeben hätte.

Ach, ich weiß schon, man hätte mit ernster Miene nach der vollen Härte des Gesetzes gerufen, die Bevölkerung beruhigt, seine Solidarität mit den Opfern bekundet, demonstrativ gemeinsam mit den Angehörigen der Opfer demonstriert, in einem Brennpunkt alle Schuld von sich gewiesen und lieber auf andere gelenkt – und dann abgewartet bis eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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