An die Wand stellen

Jedesmal wenn ein abscheuliches Verbrechen geschieht, gibt es in Deutschland wieder den Ruf nach der Todesstrafe. Warum die Todesstrafe weder verfassungsrechtlich möglich noch überhaupt sinnvoll wäre, erklärt unser Kolumnist in zwei aufeinanderfolgenden Kolumnen.


Der mutmaßliche Kinderdoppelmörder Silvio S. schweigt. Nachdem er zunächst im Fall des ermordeten 4-jährigen Kindes Mohamed umfangreiche Angaben gemacht hatte und auch den Mord an dem 6-jährigen Elias gegenüber der Polizei gestanden hatte, schweigt er nun. Das darf er. Das ist das Recht jedes Tatverdächtigen. Man darf als Beschuldigter nicht nur schweigen, man muss sogar darauf ausdrücklich hingewiesen werden.
Nicht zur Aussage gezwungen werden zu können, also schweigen zu dürfen, ist ein elementarer Bestandteil eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, dem Verfassungsrang zukommt. Er könnte sogar seine Geständnisse widerrufen. Niemand muss sich selbst belasten. Das mag schwer verständlich sein, es hat aber gute Gründe. Ebenso gute Gründe gibt es dafür, dass Körperstrafen und insbesondere die Todesstrafe nicht zulässig sind.
Gerade bei Taten wie denjenigen, die Silvio S. zur Last gelegt werden, ist es mit dem Verständnis vieler Bürger für ein rechtsstaatliches Verfahren nicht mehr weit her. Jemand, der zwei – oder vielleicht auch noch mehr – kleinen Kindern das Leben genommen hat, so ein „Schwein“ soll noch irgendwelche Rechte haben? Wo gibt es denn so was? Hat der nicht jedes Recht verwirkt, weil er die elementaren Rechte der Kinder ja selbst auch missachtet hat? Wozu braucht man da noch einen Prozess, wozu muss so eine „Drecksau“ noch einen Verteidiger haben? Was ist der Verteidiger überhaupt für ein „Arschloch“, dass der den auch noch verteidigt?  „So einen“ will ein großer Teil der Bevölkerung sofort, am liebsten gleich ohne Verhandlung, hängen sehen. Kurzer Prozess und weg mit dem Monster. Scheißegal ob der gesund oder krank, schuldfähig oder nicht ist, der Typ muss weg.

Ein MdL sieht rot

Dem sollte man gleich die Eier abschneiden oder ihn – wie der sächsische CDU-MdL Hirche es sich wünschte  – an die Wand stellen. Immerhin hatte der Vertreter einer dem Namen nach „christlichen“ und „demokratischen“ Partei noch gemerkt, dass das „leider“ nicht gehe, was er „im übrigen sehr bedauere“.
Nachdem es einigen Wirbel um diese Forderung nach einer Erschießung des mutmaßlichen Täters ohne Verfahren gab, löschte Herr Hirche diese Statement und ruderte auf seiner Facebookseite zurück:
„Ich habe mit meinem inzwischen gelöschten Kommentar in Bezug auf den mutmaßlichen Mörder von Mohamed und Elias ziemlich emotional reagiert, was mir im Nachhinein auch leid tut und wofür ich mich entschuldigen möchte. Denn auch ich bin nur ein Mensch und es fällt mir schwer darüber nachdenken zu müssen, dass durch die Tat eines Einzelnen Leben ausgelöscht worden sind – so wie es scheint.
Ich bin selbst Vater und dieser Gedanke tut mir einfach weh, es macht mich traurig und diese abscheuliche Tat sprengt meine Vorstellungskraft. Deshalb sind meine Gedanken bei den Familien der beiden ermordeten Kinder.
Gerade als gewähltes Mitglied der gesetzgebenden Gewalt bin ich mir bewusst, was in unserem Grundgesetz steht. Dazu stehe ich zu meiner Entschuldigung und deshalb war mein Facebook-Eintrag auch falsch.“ ( 30.10.2015 18:13 Uhr)

Die Todessstrafe ist abgeschafft

Okay. Herr Hirche ist sich bewusst, dass sein Post falsch war und er hat sich erinnert, was in unserem Grundgesetz steht. Das ist ja schon mal was wert. Für alle die, die nicht wissen, was er meint, will ich es gerne noch einmal wiederholen:

Art. 102 GG “ Die Todesstrafe ist abgeschafft“.
So richtig von Herzen scheint die Entschuldigung Hirches allerdings auch nicht zukommen, wenn er seine Äußerung damit erklärt, er sei auch „nur ein Mensch“. Klingt da nicht doch schon wieder ein zartes Bedauern durch? Bedeutet das nicht, dass es ja eigentlich menschlich  ist, wenn man fordert, einen potentiellen Mörder „an die Wand zu stellen“? Das man sich nur durch die doofe Verfassung daran gehindert sieht?
Es gab natürlich auch Clowns, die meinten, sie hätten früher in der Volksschule auch in der Ecke stehen müssen, ohne dass jemand das mit einer Erschießung verbunden hätte, aber ich denke mal, das „An die Wand stellen“ hatte einen eindeutigen Erklärungsinhalt.

Danke, Herr Hirche

Ich bin Hirche für seinen missglückten Facebookpost dankbar, macht der doch deutlich, wie brüchig das Verständnis für den Rechtsstaats auch bei Menschen sein kann, die nicht aus dem extremistischen Spektrum kommen, die sich als Christen und als Demokraten bezeichnen. Dass bestimmte Facebookseiten seit Jahren die „Todesstrafe für Kinderschänder“ fordern und bei solchen Taten immer wieder jubelnde Zustimmung erfahren, ist ja nichts Neues. Da geht es ja eigentlich um ganz andere Ziele. Aber dass gewählte Repräsentanten einer des Extremismus eher unverdächtigen Partei ähnliche Gedanken hegen, ist nicht ungefährlich.
Ein Grund für mich, noch einmal in zwei aufeinanderfolgenden Kolumnen zusammenzufassen, warum die Einführung der Todesstrafe nur mit einer gleichzeitigen Aufgabe der verfassungsmäßigen Ordnung  unseres Grundgesetzes möglich wäre,  und  warum sie ohnedies aus verschiedenen Gründen keine adäquate Reaktion auf scheußliche Straftaten sein kann.
Im Jahr 2011, als das „an die Wand stellen“ auch gerade mal wieder in war, hatte ich schon einmal  eine kleine Notiz dazu gemacht, warum die Todesstrafe in Deutschland gar nicht wieder eingeführt werden kann (Auszug):

Todesstrafenfans vergesst es

„Deutschland, ein Land von Demokraten, eine Oase der Rechtsstaatlichkeit,ein Hort der Freiheit – und dann so eine unverhohlene Begeisterung für die Todesstrafe ? Und diese Erkenntnis traf zusammen mit dem laut zu vernehmenden Ruf nach mehr Demokratie, nach mehr Volksabstimmungen, nach direkter Internetdemokratie und lauter werdender Kritik an der Tätigkeit oder auch Untätigkeit der Parlamentarier. Also, musste ich folgern, bestünde theoretisch die Gefahr, dass die Todesstrafe schon bald wieder einmal ihren Siegeszug durch deutsche Lande führen würde. Im an die Wand stellen und Aufhängen waren wir ja schon mal an der Weltspitze.
Aber dann setzte ich entspannt ein breites Grinsen auf und dankte den Eltern für ihre Weisheit. Nein, nicht meinen Eltern, sondern den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes. 61 Väter und 4 Mütter. Die kannten ihr Volk und seine schwelenden Mordgelüste, seine archaischen Rachebedürfnisse und seine ständige Gefährdung, die Würde des Menschen gering zu schätzen. Und weil sie sie kannten,haben sie dem deutschen Volk eine demokratische Notbremse verpasst, einen unüberwindlichen Wall gegen die Unmenschlichkeit.“

Nun ja, es mag durchaus sein, dass die Verfassungseltern ursprünglich nicht mit so furchtbar humanistischen Ideen an die Sache herangegangen sind, sondern – wie ein aufmerksamer Leser der Notiz zutreffend anmerkte – die ursprüngliche Initiative auf einen rechtsextremen Politikers zurück ging, mit dem Ziel, Nazi-Kriegsverbrecher vor der Hinrichtung zu bewahren. Aber das ändert nichts daran, dass letztlich eine breite parteienübergreifende Mehrheit die Todesstrafe aus der Verfassung verbannte. Da waren die Verfassungseltern möglicherweise  „ein Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft.“  Aber wie schon Helmut Kohl sagte: „Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“

„Ja liebe Todesstrafenfans, blutdürstige Racheengel, geifernde Stammtischgesellen. Ihr könnt so viele werden wie ihr wollt, die Todesstrafe bekommt ihr trotzdem nicht! Wegen der Verfassungsväter und -mütter. Wer seine Brut kennt, der setzt ihr früh genug Schranken und da haben die ganze Arbeit geleistet. Die Verfassungsmütter und -väter machten sich auch keine Illusionen, was passieren würde, wenn sie selbst einmal nicht mehr da würden. Wenn die Eltern aus dem Haus sind, wird ja gerne mal eine wilde Fete gefeiert und das Sofa angezündet. Sie dachten auch nicht nur bis zur nächsten Wahl oder bis zur nächsten Woche. Sie dachten in Zeiträumen, die Politiker mittlerweile gar nicht mehr kennen.
Sie dachten für die Ewigkeit.Nein, Sie haben sich nicht verlesen.

Von nun an bis in Ewigkeit

Das Grundgesetz hat eine Ewigkeitsgarantie. O.k. nicht das ganze Grundgesetz , aber die Art. 1 Abs. 1 bis 3 GG und Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG gelten bis zum Ende aller Zeiten. Während grundsätzlich der Bundestag mit einer 2/3 Mehrheit das Grundgesetz ändern kann, haben die in die Zukunft schauenden Verfassungseltern das in Art. 79 Abs. 3 GG für bestimmte ihnen ganz wichtige elementare Regeln ein für allemal verhindert. („Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ ).

Prinzip der Menschenwürde

Der ein oder andere Oberschlaue wird jetzt anmerken, dass da aber nichts von Art. 102 GG drinsteht, der lapidar feststellt “ Die Todesstrafe ist abgeschafft“. Ja richtig, auf den ersten trüben Blick. Weil aber das Verbot der Todesstrafe sich aus dem Prinzip der Menschenwürde ergibt, ist es nichts mit ändern, denn die Menschenwürde wird durch Art. 1 GG geschützt.“

Wer also vor diesem verfassungsrechtlchem Hintergrund nach der Todesstrafe ruft, ruft in Wirklichkeit nach einer Abschaffung von Art. 1 GG, nach der Abschaffung des Schutzes der Menschenwürde und damit nach einer Abschaffung der Grundlage unseres Staates. Dass Einige tatsächlich nichts anderes wollen, ist nicht zu übersehen. Diejenigen vergessen wir mal, um die soll sich der Verfassungsschutz kümmern. Alle anderen aber, denen der Rechtsstaat am Herzen liegt, sollten bei dem Ruf nach der Todesstrafe sehr hellhörig werden und sich fragen, wohin das letztlich führen soll und sich entschieden gegen diesen Wahnsinn wenden. Einen Staat der tötet braucht niemand.

Alle Argumente für und gegen die Todesstrafe – die ja noch in rund 60 Ländern existiert – werde ich in meiner nächsten Kolumne, am 14.11.2015,  noch einmal ausführlich darstellen. Vielleicht wäre das auch eine lohnende Lektüre für Herrn Hirche und alle anderen, die auch nur einen Moment mit der Todesstrafe liebäugeln.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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