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Bundesgerichtshof

Die Würde des Schwulen ist unantastbar

123 Jahre lang wurden in Deutschland Homosexuelle strafrechtlch verfolgt und verurteilt. Auch unter Geltung des Grundgesetzes. Ein Lehrbeispiel dafür, dass man das als Sittengesetz verbrämte „gesunde“ Volksempfinden nicht über die individuellen Freiheitsrechte stellen darf. Es ist an der Zeit, das vom Staat begangene Unrecht zu korrigieren.

Von in Kultur Politik Recht Recht klar am 3. September 2016