Kinderehen

Seit voriger Woche wird intensiv über den Umgang mit Kinderehen gestritten. Leider weniger mit Argumenten, stattdessen mit wohlfeilem Gepöbel gegen Justizminister Maas. Dabei wäre gerade bei diesem Thema eine ruhige Debatte wünschenswert.


Die Diskussion wird mit harten Bandagen geführt. Joachim Steinhöfel, ein Medien- und Wettbewerbsrechtsanwalt aus Hamburg, hat Justizminister Maas eine Breitseite verpasst. Am 28.10.2016 titelte er auf „Tichys Einblick“

Maas will mit Kinderehen Kindesmissbrauch legalisieren

Das ist zwar nicht richtig, aber wen kümmern schon Fakten, wenn man den Bundesjustizminister bashen kann? Joachim Steinhöfel bezieht sich auf einen Bericht des SPIEGEL, in dem dieser über einen Gesetzentwurf berichtet.  Dass er selbst den Entwurf gesehen hätte, behauptet er nicht einmal. Und natürlich fand diese reichlich extreme Missinterpretation des bisher unveröffentlichten Entwurfs große Zustimmung unter denjenigen, die wahlweise den Bundesjustizminister oder aber auch Flüchtlinge verabscheuen.

Ein Grund sich das Problem der Kinderehen einmal in aller Ruhe zu widmen.

Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt.“

schreibt der SPIEGEL.

Ehefähigkeitsalter

Das hängt damit zusammen, dass in verschiedenen vorwiegend islamischen Ländern eine Eheschließung von Kindern möglich ist. In Deutschland darf man bisher frühestens mit 16 Jahren heiraten, sofern der andere Partner volljährig ist und das Familiengericht eine Befreiung vom normalen Ehefähigkeitsalter, das 18 Jahre beträgt, erteilt. So steht das im Gesetz.

Und so ist das mehr oder weniger in den meisten westlichen Staaten geregelt. Eine erstaunliche Ausnahme macht der Vatikanstaat, der in can. 1083 CIC das Mindestalter für Frauen auf 14 und für Männer auf 16 Jahre festlegt. Ob es da allerdings tatsächlich solche Kinderehen gibt, weiß ich nicht, glaube ich auch nicht. In Gretna Green kann man auch heute noch mit 16 Jahren heiraten und einige tun das. Darunter läuft in Europa gar nichts.

Gesetzlich ist aber, was kaum jemand weiß, auch in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Kindern verboten. Das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt dort bei 16 bis 18 Jahren und für Jungen bei 18 Jahren. Gleichwohl werden unter der Herrschaft islamischer Traditionalisten auch jüngere Menschen von Imamen miteinander verheiratet. Dabei berufen diese Erzkonservativen sich auf das Vorbild der Ehe des Propheten Mohammed mit dessen dritter Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll. Diese menschenrechtsverletzende Praxis deckt sich in etwa mit den Rechtsvorstellungen im Europa des Mittelalters. Bis zum 16. Jahrhundert hielt auch die katholische Kirche Ehen von Kleinkindern für zulässig.

Nach Zahlen von UNICEF aus 2014 heirateten 720 Millionen heute lebender Frauen und 156 Millionen Männer vor ihrem 18. Geburtstag, etwa 250 Millionen Frauen sogar vor ihrem 15. Lebensjahr.

Ordre Public

Für Deutschland stellt sich das Problem der Kinderehen in erster Linie durch zugewanderte Paare, insbesondere aus Afghanistan, Syrien und Westafrika. Da ist das völlig normal.

Die Ehe zwischen einem Erwachsenen und einem Kind ist nach deutschem Recht nicht möglich und widerspricht nicht nur dem Gesetz, sondern insbesondere auch dem sogenannten ordre public, also dem Grundlegenden der inländischen Wertvorstellungen. Essentials.

Nun stellt sich die Frage, wie der deutsche Staat vernünftigerweise mit diesen eingereisten Kinderehen umzugehen hat. Offenbar – ich habe den Entwurf auch nicht gelesen – hatte der Justizminister eine grundsätzliche Auflösung dieser Ehen durch die Familiengerichte auf Antrag des Jugendamtes oder der Ehefrau vorgesehen. Dass die Ehefrau diesen Antrag stellen würde, ist zwar kaum einmal zu erwarten, aber die Jugendämter sind bei Kindern und Jugendlichen ja eh am Ball.

Das ist der Punkt, über den Steinhöfel, Birgit Kelle, David Berger und auch einige CDU-Politiker in Wallung geraten sind. Diese bevorzugen eine gesetzliche Regelung, nach der diese Ehen in Deutschland schlicht und einfach per Gesetz ohne die Einschaltung des Familiengerichts für nichtig erklärt werden. Nichtigkeit bedeutet, dass diese Ehen so behandelt werden, als wären sie nie geschlossen worden; das heißt, die Ehen werden als von Anfang an unwirksam angesehen. Das kann man natürlich so in ein Gesetz schreiben. Die Frage ist, ob das wirklich so klug wäre, wie die Autoren das meinen.

Zwar wäre durch eine gesetzliche Nichtigkeit gewährleistet, dass die Paare mit Betreten des Bundesgebietes nicht mehr verheiratet wären, mehr allerdings auch nicht.

Der Stichtag

Zunächst einmal müsste so ein Gesetz genau definieren, auf welchen Stichtag es sich bezieht.

Stellt man konsequenterweise – man ist ja grundsätzlich gegen jede Kinderehe – auf den Tag der Eheschließung ab oder auf das Datum der Einreise?

Was wäre mit einem Paar, dass vor 10 Jahren in Afghanistan geheiratet hat, das bei der Eheschließung 12 und 18 Jahre alt gewesen wäre. Bei der Einreise wären die Eheleute folglich 22 und 28 Jahre alt. Vielleicht haben die auch schon 2 Kinder dabei. Sollen die jetzt plötzlich nicht mehr miteinander verheiratet sein? Wieso? Sie könnten ja umgehend wieder heiraten. Das wäre doch Unsinn.

Und für welches Alter soll das überhaupt gelten? Nur für echte Kinder, also 0 – 13-jährige? Oder für alle, die unter 18 Jahren sind?

Will man wirklich ein Paar aus einem 19-jährigen und einer 17-jährigen, die auf der Flucht aus Syrien durch dick und dünn gegangen sind, hier zwangsweise entheiraten, auch wenn beide verheiratet bleiben wollen?

Asylgrund Kinderehe?

Focus-Expertin Birgit Kelle glaubt,

dass wir alle gerne minderjährigen Mädchen, die an alte Säcke verheiratet wurden, ohne dazu gefragt zu werden, sehr gerne lebenslang Asyl und Aufenthalt in unserem Land geben würden.

Angesichts von weltweit 720 Millionen Frauen, die unter 18 Jahren verheiratet wurden, eine ambitionierte Idee. Da würde selbst Frau Merkel nicht behaupten, dass wir das schaffen. Nun, so wird sie es vermutlich nicht gemeint haben. Ich nehme an, es sollen nur die Eheleute automatisch getrennt werden, die den Weg nach Deutschland gefunden haben. Es ist übrigens ein interessantes Phänomen, dass die Kinderehe solange niemanden besonders interessiert hat, solange sie im Ausland blieb. Auch von Birgit Kelle habe ich nie gehört, dass die Kinderehe in Afghanistan, dem Senegal oder Syrien dem Kind einen eigenständigen Asylgrund anstelle der politischen Verfolgung geben sollte, was im Hinblick auf ihren Kommentar ja nur konsequent wäre.

Dass deutsches Recht nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik gelten kann, dürfte jedem einleuchten. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen, fordert ja nun hoffentlich niemand mehr. Bisher hat sich hier noch niemand besonders darüber aufgeregt, wenn ein Paar, dass vor 20 Jahren im Ausland geheiratet hat, damals eine Kinderehe eingegangen war und nun nach Deutschland kommt. Es ist bisher auch niemand auf die Idee gekommen, dass eine derartige Ehe nach der Einreise in Deutschland als nichtig angesehen werden sollte.

Nun sind also einige der Meinung, eine gesetzlich geregelte Nichtigkeit der Kinderehe sei das einzig Richtige.

Heute oder morgen

Aber da entsteht ein neues Problem. Macht man die Nichtigkeit einer Kinderehe vom Datum der Einreise nach Deutschland abhängig, dann wäre die Ehe der zu diesem Zeitpunkt einreisenden 17 Jahre und 364 Tage alten Braut nichtig, also als von Anfang an nicht geschlossen anzusehen. Reiste sie einen Tag später ein, wäre sie hingegen wirksam. Den entscheidenden Unterschied zwischen der Einreise am Freitag statt am Samstag müsste mir jetzt einmal jemand erklären, der sich vehement für eine Nichtigkeit ohne gerichtliche Prüfung einsetzt. Ob man die vom Freitag nicht doch bestehen lassen könnte?

Die Idee des Justizministers, die Auflösung der jeweiligen Ehe dem Familiengericht zu überantworten, ist also gar nicht so doof wie einige meinen. Familiengerichte entscheiden auch heute schon über die Gültigkeit von Ehen, Scheidungen und über das Wohl des Kindes. Die kennen sich mit so etwas aus.

Selbstverständlich könnte man den Gerichten gesetzliche Vorgaben machen, wie z.B. dass Ehen von unter 15-Jährigen in jedem Fall aufzulösen wären und Ehen von 15 – 17-Jährigen nur dann nicht aufzulösen wären, wenn die Auflösung dem Willen und dem leiblichen und psychischen Wohl des jugendlichen Partners widerspricht. Wie z.B. vermutlich im Bamberger Fall. Selbstverständlich müsste – wie auch jetzt bei Kindschaftssachen – ein qualifizierter Verfahrensbeistand für die Jugendlichen bestellt werden, der ihre Interessen vertritt. Gegebenenfalls wären auch psychologische Gutachten einzuholen. Ja, kostet. Aber das sollte doch auch den vom Vorschlag des Justizministers empörten die Sache wert sein. Auch denen geht es doch nur um das Kindeswohl.

Wer behauptet, die Befürworter einer solchen Lösung, seien für die Legalisierung der Kinderehe oder gar für eine Legalisierung von Kindesmissbrauch, ist zu Differenzierungen nicht in der Lage. Am Verbot der Kinderehe in Deutschland will doch niemand rütteln. Man könnte das sogar noch dadurch verschärfen, dass man Personen, die eine solche Ehe besiegeln wollen, mit einer Haftstrafe droht.

Es kann aber auch nicht sein, dass man die persönlichen Umstände der recht unterschiedlichen denkbaren  Paar- und Familienkonstellationen dadurch völlig missachtet, dass man die Ehen mit einer gesetzlichen Kettensäge, ohne Rücksicht auf Verluste und ohne Berücksichtigung des Willens und der Interessen der Beteiligten, vornehmlich der Ehefrau, trennt. Wer dabei immer nur den sabbernden Lustgreis sieht, ist eventuell ein Opfer seiner eigenen sexualisierten Phantasie und seiner tief sitzenden Vorurteile gegenüber Menschen aus anderen Kulturen geworden.

Differenzierung gefragt

Gerade die auf Unverständnis gestoßene Entscheidung des OLG Bamberg zeigt doch, dass es eben nicht alles so einfach ist.

Die dort eingesetzte Verfahrenspflegerin hatte dem Gericht mitgeteilt

Aufgrund der von ihr durchgeführten mehrfachen Gespräche mit H. und A. sei die Darstellung beider, dass weder die Ehe noch ihr jetziges Verhalten von Druck und Zwang seitens der Familien der beiden bestimmt werde, nachvollziehbar und glaubhaft. Im Übrigen würden sich beide zwischenzeitlich auch heimlich treffen. Beide würden übereinstimmend fortwährend berichten, dass sie sich lieben. Dass insbesondere H. die Beteiligte A. unter Druck setzen würde, sei in keinster Weise belegt.

Bei Eingehung der Ehe waren die beiden Beteiligten 14 und 19 Jahre, zum Zeitpunkt der Entscheidung 15 und 20 Jahre. Die Kellesche Lustgreistheorie dürfte da kaum greifen. Wie viele Liebesbeziehungen zwischen 14 und 19 / 15 und 20 – jährigen mag es wohl in Europa geben? Natürlich sollen die hier nicht heiraten dürfen, das fordert aber auch niemand. Aber müssen die zwingend getrennt werden, auch wenn es ihnen gut geht?

Hier geht es nur um die Frage, ob eine nach den staatlichen Regeln des Heimatstaates rechtmäßig geschlossene Ehe unter allen Umständen als nichtig anzusehen sein soll. Im deutschen Recht ist eine Ehe, die unter Verletzung des Ehemündigkeitsalters des § 1303 BGB geschlossen wurde, auch nicht etwa nichtig, sondern lediglich gemäß § 1314 Abs. 1 BGB aufhebbar. Warum sollte das für eine im Ausland geschlossene Ehe anders sein?

Jugendamt als Schutzbehörde

Gibt man dem Jugendamt die Möglichkeit, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, so erreicht man damit verschiedene Ziele.

Wichtigstes Ziel ist der Schutz der minderjährigen Frau. Ihr Kindeswohl sollte, wie auch sonst im Familienrecht, über allem anderen stehen. Wenn auch nur der Hauch der Kindeswohlgefährdung ersichtlich ist, muss das Gericht die Ehe aufheben und das Jugendamt durch geeignete Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass das Mädchen sich sicher und angstfrei entwickeln kann. Das geht aber nur, wenn das Jugendamt mit der Sache ganz praktisch auch tatsächlich befasst ist und nicht durch eine pure, gesetzliche Nichtigkeitsanordnung.

Rechte erhalten

Durch die Aufhebung der Ehe – also nicht durch die Nichtigkeit – bleibt diese  für die Vergangenheit bestehen, sodass dem Mädchen alle mit der Ehe zusammenhängenden Rechte erhalten bleiben. Auch wenn Birgit Kelle meint, dass

diese Männer mit ihren angeheirateten Mädchen bei uns im Land (sind), weil sie in ihrem eigenen Land nichts haben.

muss das nicht zwingend richtig sein. Es gibt auch reiche Menschen, die verfolgt werden und nach Deutschland fliehen. Außerdem kommt es ja gar nicht auf den Grund an, aus dem jemand hier ist. Ein Spaziergang durch Baden-Baden zeigt wie viele reiche Araber so mit ihren Frauen zum Shoppen kommen. Nach Aachen kommen die, um sich medizinisch behandeln zu lassen. Müssen wir denen dann sofort die Frauen wegnehmen, da sie ja plötzlich nicht mehr verheiratet sind, auch wenn sie nach einer Woche wieder ausreisen wollen? Fänden Sie das nicht ein wenig absurd?

So würde z.B. auch die im islamischen Kulturkreis rechtlich gewährte Morgengabe bzw. die nach einer Scheidung erfolgende Abendgabe hinfällig, da diese nur m Hinblick auf eine bestehende Ehe, nicht aber auf eine Nichtehe geschuldet ist. Ich habe schon einige Scheidungen erlebt, bei denen da eine anständige Summe zu zahlen war.

Es ist  keineswegs so, dass alle Zuwanderer zwingend vermögenslose Flüchtlinge wären. Warum sollte man der Frau ohne Not finanzielle Ansprüche nehmen, wenn es auch anders geht, die Kinderehe zu beenden?

Jungfrauenkult

Die meisten Kinderehen entspringen einer religionsimmanenten Jungfrauen-Überhöhung, die traditionell bereits bestand, als es den Koran noch gar nicht gab. Den Jungfrauenkult kennt auch das Christentum. Das von Nina H. Scholz herausgegeben Buch „Gewalt im Namen der Ehre“ sei jedem empfohlen, der sich etwas näher mit diesen Traditionen beschäftigen möchte.

Die Mädchen werden so früh verheiratet, damit sie garantiert als Jungfrau in die Ehe gehen und damit sie den Eltern nicht mehr auf der Tasche liegen. „Die Ehre des Mannes liegt zwischen den Beinen seiner Frau“ – dass diese Überzeugung nicht nur negative Auswirkungen auf die Erziehung und das Lebensschicksal der betroffenen Mädchen, sondern auch auf das Leben der Jungen hat, kann nicht verwundern. Auch die Jungen haben bei einer Zwangsheirat keine Wahl und die eigene Schwester ständig überwachen zu müssen, ist garantiert auch nicht lustig. Wer hier nach Deutschland kommt und bleibt, soll von Verletzungen einer Kinderehe befreit werden. Aber das sollte nicht pauschal erfolgen, sondern alleine aufgrund des Wohls der Betroffenen. Dazu gehört notwendigerweise eine Einzelfallprüfung.

 Justizminister Maas sollte sich nicht durch populistische Schreihälse, denen es weniger um das Wohl der Kinder als um die Erniedrigung des politischen Gegners geht, aus der Ruhe bringen lassen. Der Ansatz, die Kinderehen durch die Familiengerichte aufheben, statt sie allgemein für nichtig erklären zu lassen, ist der richtige Weg. Wie das im Einzelnen gesetzlich geregelt werden soll, sollte noch einmal ohne Schaum vor dem Mund diskutiert werden. Vielleicht beteiligen sich diejenigen, die vorschnell ein Urteil über die beabsichtigte Lösung gefällt haben, auch an einer entspannten Debatte. Den verheirateten Kindern kann das nur nützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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