Herr G. gibt Gas

Herr G. ist 76. Von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Parkverboten hält er nichts. In 6 Monaten erhielt er 54 gebührenpflichtige Verwarnungen. Zwei mal wurde ein Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit gegen ihn verhängt. Nun droht ihm eine medizinisch-psychologische Untersuchung vulgo Idiotentest. Das ist auch richtig.


Foto:HS

Okay, ich gebe es zu. Ich bin im Straßenverkehr eine absolute Spaßbremse. Völlig humorlos. Ich halte mich aus Überzeugung an Geschwindigkeitsbeschränkungen, ich überhole und parke nur da, wo es erlaubt ist, und wenn ich in den Nähe keinen Parkplatz finde, dann fahre ich eben etwas weiter und gehe zu Fuß. Ich bin der Lahmarsch, der mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit vor Ihnen her tuckelt.

Mir ist schon bewusst, dass meine lieben Mitbürger mich für ein lebendes Verkehrshindernis halten. Das zeigen sie mir fast täglich. Wenn ich die Strecke von Euskirchen nach Bonn mit den vorgeschriebenen 70 Stundenkilometern zurücklege, dann werde ich auf den knapp 30 Kilometern mindestens 20 Mal überholt. Auch da, wo eine durchgezogene Linie oder ein Überholverbot ist, auch in unübersichtlichen Kurven. Häufig wird beim Vorbeifahren auch noch gehupt, ein Scheibenwischer  oder ein Vogel gezeigt. Ich ignoriere das, bleibe entspannt und zeige niemanden an. In Bonn sehe ich die meisten dann an der ersten Ampel wieder und winke freundlich.

Ja, insbesondere der deutsche Mann hält nicht viel von Verkehrsregeln. Die sind seiner Meinung nach nur für Frauen, Fahranfänger und absolute Vollidioten wie mich. „Der Deutsche“ glaubt – wie man schon an den vielen Formel-1-WM-Titeln sehen könne –, er sei schon biologisch bedingt ein exzellenter Autofahrer. Immer besser als der Durchschnitt. Er hat sein Auto im Griff. Und deshalb muss er sich natürlich auch nicht an die allgemeinen Regeln halten. „Nur fliegen ist schöner“ hat man ihm eingeredet.

Leider verursachen diese tollen Autofahrer pro Jahr rund 45000 Unfälle alleine nur durch überhöhte Geschwindigkeit. Also ganz ohne Alkohol oder andere Drogen am Steuer. Wenn sie dabei nur sich selbst und ihr Tatwerkzeug zerlegen würden, wäre das für mich völlig in Ordnung. In einem freien Land kann jeder wählen, wie er sich und sein Eigentum zerstört. Und wenn jemand sich umbringen will, dann soll er das tun, aber bitte ohne andere in Mitleidenschaft zu ziehen. Wenn er dazu sein Auto verwenden möchte, empfehle ich einen Schlauch am Auspuff und geschlossene Fenster. Aber andere zu gefährden ist eine ganz andere Sache.

Leider steigt der Unfallverursacher selbst häufig unverletzt aus seinem Fahrzeug, während am Straßenrand ein Fußgänger, nicht selten ein Kind verreckt. Im Gegensatz zu  Autos haben die keine Knautschzone und auch keine Airbags.

Heul doch!

Und selbst nach einem schweren Unfall ist häufig noch keine Einsicht in das eigene Fehlverhalten zu hören. Man sei ja „nur ein bisschen zu schnell“ gewesen. Das mache doch jeder. Das habe man ja nicht gewollt. Wenn Tränen fließen, dann meistens welche aus Selbstmitleid, insbesondere, weil die Fahrerlaubnis des Heuldochsohns  in Gefahr ist. „Oh, oh, wenn ich keinen Führerschein mehr habe, verliere ich meine Existenz.“ Das klingt oft wie ein Lied von Xavier Naidoo, dem nationalen Jammerbarden. Ja mag sein, aber das Kind hat seine Existenz gerade garantiert verloren.

Doch, Ihr Arschlöcher, das habt Ihr auch irgendwie gewollt. Jeder, der einen Führerschein macht, lernt, wenn er schon im Physikunterricht gepennt hat, spätestens in der Fahrschule den Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Bremsweg. Und der gilt für den kleinen Fahranfänger genauso wie für Formel 1 Piloten. Und wer für sich trotzdem  keine Regeln akzeptiert, der weiß ganz genau, was er tut. Und wenn er es tut, dann hat er auch die Folgen „gewollt“.

Jedem kann es einmal passieren, dass er aus Unachtsamkeit zu schnell fährt. Um die geht es hier nicht.

Wer aber immer wieder gegen die Regeln verstößt und dann auch noch großkotzig erklärt, diese Regeln seien Unsinn, ist charakterlich eben nicht geeignet ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen und dem sollte man den Führerschein auch wieder entziehen, bevor er größeres Unheil anrichtet. Wer nicht hören will, muss gehen.

Um die Charakterfrage negativ zu beantworten reichen durchaus auch Parkverstöße, denn

Ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften einzuhalten, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, und solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Denn wenn ein Kraftfahrer die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und sie bewußt immer wieder verletzt, ist von ihm ein Beachten der Rechtsvorschriften im fließenden Verkehr nicht zu erwarten. Der Kraftfahrer kann sich daher nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es sich bei den Verkehrsverstößen überwiegend um Parkverstöße gehandelt habe. (Beschluss vom 27.07.2005 – VG 11 A 544.05)

Schlimmer sind natürlich die Verstöße im fließenden Verkehr. Angesichts der Tatsache, dass 46,3 Prozent der auf Autobahnen getöteten und 40,8 Prozent der auf Landstraßen gestorbenen Menschen Opfer von Fahrern wurden, die dachten, sie könnten etwas schneller fahren als erlaubt, ist diese Rücksichtslosigkeit und Arroganz gegenüber den Mitmenschen geradezu unglaublich.

Physik ist unbestechlich

Gerade im „etwas schneller“ als erlaubt liegt ein ernsthaftes Problem. So machen sich die Schnellfahrer, die empört von sich weisen, Raser zu sein, vermutlich gar keine Gedanken über die physikalischen Auswirkungen von etwas mehr Geschwindigkeit.

Nimmt man nur einmal die Gefährdung von Fußgängern, so liegt die Wahrscheinlichkeit, tödlich verletzt zu werden, bei 30 km/h Anprallgeschwindigkeit um 5 Prozent, bei 50 km/h um 40 Prozent und bei 70 km/h um 90 Prozent (Quelle). Das bedeutet, dass jemand der „nur“ 20 Stundenkilometer in einer 30er-Zone zu schnell fährt, ein 8 Mal höheres Risiko eines tödlichen Zusammenstoßes erzeugt als der brave Schleicher, der mit den erlaubten 30 km/h fährt.

Aber was ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen wird, ist die Tatsache, dass sich durch eine überhöhte Geschwindigkeit nicht nur diese Aufprallgeschwindigkeit vervielfacht, sondern es überhaupt erst zur Kollision kommt, weil man nicht rechtzeitig vor dem Hindernis zum Stehen kommt. Das hängt mit einem einfachen physikalischen Prinzip zusammen, das man sich am besten bei einem Fahrsicherheitstraining selbst „erfährt“:

Bei Verdoppelung der Geschwindigkeit vervierfacht sich der Bremsweg. Und das führt zu einer ganz massiven Verlängerung des Anhalteweges, der Summe aus Reaktions- und Bremsweg. Diese Gesetzmäßigkeit lässt sich nicht austricksen. Die Physik ist unbestechlich.

Während man bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h noch nach 18 Metern steht (9+9 Meter), sind es bei 50 km/h schon 40 Meter (15+25 Meter), also ganze 22 Meter mehr. Sie hätten also zwischen sich und dem Kind, dass sie mal eben umgenietet haben, noch 22 Meter Luft gehabt. Das ist ganz schön viel. Das Gejammer „Ich bin doch nur 20 zu schnell gefahren“ kann ich nicht mehr hören. Wie viel zu schnell ist scheißegal, wenn da ein Toter oder Schwerverletzer liegt. Zu schnell ist zu schnell. Es ist die Entscheidung zwischen Leben und tot.

Ein Hirsch bremst

Bei 70 km/h sind es schon 70 Meter (21+49 Meter), also 30 Meter mehr als bei 50 km/h und 52 Meter mehr als bei 30 km/h. Wer in einem 70er-Bereich meint, er könne stattdessen 90 km/h fahren, wundert sich vielleicht dann doch, wenn er statt nach 70 erst nach 108 Meter zum Stehen kommt. Bei 100 km/h sind es schon 130 Meter. Wer auf der Landstraße statt der erlaubten 100 km/h „nur“ 30 Kilometer pro Stunde schneller, also mit 130 km/h unterwegs ist, hat einen um 78 Meter längeren Anhalteweg von sage und schreibe 208 Metern. Bei 200 km/h ist der Anhalteweg länger als eine ganze Stadionrunde, nämlich 460 Meter. Natürlich verkürzt dieser Bremsweg sich, wenn man bei 80 Metern auf einen Hirschen oder auf eine andere Wildsau trifft. Die bremsen das Fahrzeug beim Aufprall ordentlich ab. Es könnte aber eben auch ein Radfahrer, ein Traktor oder ein Kind mit einem Roller sein.

Natürlich merkt man in modernen Fahrzeugen keinen Unterschied mehr zwischen 70 und 90 km/h und auch keinen zwischen 130 und 160. Aber dafür gibt es ja das Tachometer. Das ist nicht nur dazu da, sich ob der angezeigten Maximalgeschwindigkeit – die manchmal sogar noch während der Fahrt mit dem Handy gefilmt wird – einen runterzuholen, sondern um seine Geschwindigkeit zu kontrollieren. Wer sich und seine Geschwindigkeit nicht kontrollieren kann oder will, der hat in einem Kraftfahrzeug auf der Straße nichts verloren.

Es mag einzelne Schilder geben, die an der falschen Stelle stehen. Aber das bedeutet nicht, dass man sich über die einfach hinweg setzen darf. Klagen Sie doch einfach dagegen, das geht. Vielleicht habe die doch einen Sinn, den Sie nur nicht erkannt haben.

Kaum ein Politiker traut sich, ernsthaft zu fordern, notorische Schnellfahrer wirklich in ihre Schranken zu weisen. Die Bußgelder und auch die Strafen in Deutschland sind angesichts der Gefahren des Zuschnellfahrens und angesichts der Unfalltoten geradezu lächerlich. Bei jugendlichen Gesetzesbrechern und Flüchtlingen wird doch auch gerne mal die „Härte des Gesetzes“ gefordert, bei Verkehrs-„sündern“ eher nicht. Bereits das Wort „Sünder“ ist eine völlige Verharmlosung von egoistischer Gewissenlosigkeit auf Kosten der Allgemeinheit. Warum hier nicht auch mal ein „Warnschussarrest“? Selbst in Fällen „fahrlässiger“ Tötung habe ich noch nie erlebt, dass ein Täter einmal zur Höchststrafe von 5 Jahren verurteilt worden wäre. In der Regel gibt es hier Geld- oder Bewährungsstrafen. Und manch einer darf uns dann bereits vor dem Jahrgedächtnis des Getöteten wieder mit seinen Fahrkünsten bereichern. Nachvollziehbar? Ich denke nein.

Wussten Sie, dass weltweit jährlich rund 1,25 Millionen Menschen im Straßenverkehr sterben? Dass es in Deutschland rund 3000 sind und die Zahlen nach jahrelangem Rückgang nun wieder angestiegen sind. Stellen Sie sich einmal vor, was für eine Panik herrschen würde, wenn jährlich 3000 Menschen in Deutschland Opfer von Terroristen würden. Was die Innenminister dann für einen Aufwand betreiben würden, um die Ursachen zu bekämpfen und die Bürger zu beschützen. Da würden dann mehr Überwachung, mehr Einschränkung der persönlichen Freiheit und die volle Härte des Gesetzes gefordert. Bei „bereiften Mördern“ – so werden hier in der Region scherzhaft Autofahrer mit einem BM-Kennzeichen aus Bergheim genannt – packt die Politik die Samthandschuhe aus. Autofahrer sind halt Wähler und nicht mal wenige. Da werden selbst die in der sonst für ihre Politik so heiß geliebten Schweiz geltenden Regeln nicht eingeführt.

Vision Zero

Das beste Konzept und die wenigsten Verkehrstoten gibt es zur Zeit in Schweden. Dort wurde die „Vision Zero“ eingeführt. Bis 2050 soll dort kein Mensch mehr im Straßenverkehr sterben. Und so wie die Schweden das anpacken, kann das klappen. Dazu bedient sich der schwedische Staat einer Fülle von Mitteln. Neben sehr vielen Geschwindigkeitsüberwachungen durch stationäre und mobile Blitzer, sind die Bußgelder richtig schmerzhaft. 15 km/h zu schnell kosten schon 300.–€ und bei 30 km/h zu schnell nimmt die Polizei gleich vor Ort den Lappen in Beschlag. Ich finde das richtig. Während in Deutschland noch eine Quote von über 4 Toten pro 100000 Einwohner und Jahr vorliegt, sind die Schweden bei 2,8.

Da man wohl nur bei wenigen Autofahrern auf Vernunft und Verantwortung setzen kann, ist das schwedische Konzept – das in anderen skandinavischen Länder bereits übernommen wurde – das richtige. Flächendeckende Kontrolle und harte Sanktionen. Wünschen Sicherheitspolitiker doch sonst auch. Warum nicht im Straßenverkehr? Da würde es unmittelbar was bringen.

Aber der Slogan „Freie Fahrt für freie Bürger“ steckt wohl noch tief in den Köpfen drin. Der Deutsche ist halt „Born to perform“.

Nicht nur Herr G., der dann wenn er politisch einmal etwas zu sagen hätte, alle Geschwindigkeitsschilder auf den Autobahnen abbauen lassen möchte, denkt so. Es dürfte eine parteiübergreifende Mehrheit geben, die Schilder und Verkehrsregeln überhaupt für überflüssige Einmischung in ihre Freiheit hält.

Warum werden eigentlich keine Fotos von zerfetzen Kinderkörpern auf Autos gefordert? Warum keine automatischen Signale, wenn man die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet oder gleich eine Abregelung? Technisch alles machbar. Stattdessen kam heute wieder so ein Fax mit Werbung für ein „Radarschutz“-System. Support für Raser.

Ach ja, ich vergaß. Autos sind für viele Deutsche immer noch das, was Waffen für viele Amerikaner sind – eine Art Penisersatz und jedenfalls mehr wert als das Leben anderer. „Fahren in seiner schönsten Form“ ist offenbar nur schnell fahren.

Wenn Sie sich das nächste Mal darüber ärgern, dass jemand – vielleicht ich – mit der erlaubten Geschwindigkeit vor Ihnen herfährt, obwohl Sie doch gerne viel schneller fahren würden, denken Sie vielleicht einmal darüber nach, ob der nicht doch Recht hat, ob der nicht vielleicht doch der bessere Autofahrer ist, ob es vielleicht Wichtigeres gibt, als schnell zu fahren. Und vielleicht fahren Sie dann auch ganz einfach einmal nicht schneller als erlaubt ist, hinter ihm her. Vielleicht machen das irgendwann ganz viele. Und die, die es dauerhaft nicht machen wollen, gehen irgendwann gemeinsam mit Herrn G. zu Fuß. Das Leben in Deutschland wäre dann sicherer. Nichts ist unmöglich.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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