Hassdemos sind grundgesetzwidrig

Bekanntlich hat sich unser Kolumnist Heinrich Schmitz in den letzten Wochen viel mit Fragen zur Demonstrations- und Meinungsfreiheit beschäftigt. Einer seiner Texte zu diesem Theme erschien auf Cicero.de. Selbstverständlich ist das Demonstrationsrecht ein Bürger- und das Versammlungsrecht ein Grundrecht, was aber keineswegs bedeutet, dass es der Joker unter den Artikeln …


Bekanntlich hat sich unser Kolumnist Heinrich Schmitz in den letzten Wochen viel mit Fragen zur Demonstrations- und Meinungsfreiheit beschäftigt. Einer seiner Texte zu diesem Theme erschien auf Cicero.de.

Selbstverständlich ist das Demonstrationsrecht ein Bürger- und das Versammlungsrecht ein Grundrecht, was aber keineswegs bedeutet, dass es der Joker unter den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes wäre. Dass alle anderen Grundrechte dahinter immer und überall zurückstehen müssten.

Ich will gar nicht erst den Eindruck von Neutralität erwecken, bin ich doch Mitinitiator der Petition, die Demonstrationsverbote vor Flüchtlingsheimen forderte und die nach ernstzunehmenden Morddrohungen gegen den Urheber der Petition von der „Initiative Heime ohne Hass“ weitergeführt wurde. Auch da bin ich beteiligt.

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